Neue Zahlung der TÜV Gebühren für den Führerschein (Kostenvorschuss)

Ab Juni 2018 werden die Gebühren für die theorie Prüfung und der praktischen Prüfung nicht mehr in bar, am Tag der Prüfung an den Prüfer bezahlt.

Ein paar Sachen die ich beachten muss

  • Was ist ein Kostenvorschuss.

Der Kostenvorschuss ist eine Aufforderung zur Bezahlung aller beantragten Prüfleistungen und stellt die Rechnung in steuerrechtlichem Sinn dar.

  • Kann Ich trotzdem die Prüfungen in bar beim Prüfer bezahlen?

Nein – die Bezahlung am Prüfungstag oder erst beim Prüfer ist nicht möglich. Die Fahrschule kann den Bewerber erst zu einer Prüfung buchen, wenn die Leistung (Theorie bzw. Praxis) aus dem übersandten Kostenvorschuss bezahlt wurde. Erfolgt die Abrechnung der Prüfgebühren direkt mit der Fahrschule, entfällt die direkte Bezahlung an den TÜV SÜD.

  • Wann erhalte ich den Kostenvorschuss?

Der Kostenvorschuss wird per Post versendet sobald der Prüfauftrag von der Fahrerlaubnisbehörde beim TÜV SÜD eingeht.

  • Was mache ich wenn sich meine Adresse ändert?

Unmittelbare Meldung mit den geänderten Daten an

TÜV SÜD Service-Center

Laubwaldstr. 11
78224 Singen
Tel 07731 8802 20
Fax 07731 8802 29