Anforderungen Krankmeldung ab 01.09.2024 für die Prüfungen Theorie und Praxis

Liebe Fahrschüler,

 

da die Abgabe von Krankmeldungen für die theoretische Prüfung, zugenommen hat kann dieses Schreiben seitens Tüv an die Fahrschulen:

“Zitat Tüv und Fahrlehrerverband

Da offensichtlich die Vorlage von Krankmeldungen sehr stark zugenommen hat, geht es um eine Änderung der Modalitäten bei der Vorlage von ärztlichen Attesten:

  • Der TÜV wird weiterhin Prüfungen kostenfrei stornieren, wenn vom Bewerber ein ärztliches Attest vorgelegt wird
  • Allerdings akzeptiert der TÜV eine Krankmeldung in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), wie sie für den Arbeitgeber benötigt wird, nicht mehr
  • Denn nicht jeder Grund für die Ausstellung einer AU (Krankschreibung) ist auch ein Grund, nicht zur Prüfung zu gehen
    • Bspw. könnte, wer lediglich einen Gips am Bein hat, zwar u.U. nicht arbeiten, aber trotzdem zur Theorieprüfung antreten
  • Der TÜV akzeptiert deshalb künftig für die kostenfreie Stornierung einer Fahrerlaubnisprüfung nur noch eine ärztliche Bescheinigung nach  folgenden Vorgaben: 
    • Der Arzt muss explizit und konkret bestätigen, dass der Bewerber am geplanten/gebuchten Prüfungstag nicht in der Lage sein wird bzw. war, eine theoretische bzw. eine praktische Prüfung abzulegen 
    • Eine konkrete Diagnose darf der TÜV dabei selbstverständlich nicht verlangen. Diese muss deshalb auch nicht aufgeführt sein

Zitat Ende „

 

sonnige Grüße
Euer Daniele