Mit den Änderungen der Fahrerlaubnisverordung zum 19.012013 wurden die dreirädrigen Kraftfahrzeuge (Trike) aus der Klasse B herausgelöst und der Klasse A1 (bis 15 KW) und der Klasse A (mehr als 15 KW) untergeordnet.
Dies führt bei der Neuausstellung eines Führerscheins, beispielsweise aufgrund eines Umtausches oder Erweiterung sowie Umschreibung der Fahrerlaubnis, gelegentlich zu fatalen Missverständnissen.
Fahren ohne Führerschein/ Fahrerlaubnis!!
Plötzlich habe ich einen Motorradführerschein ohne eine Prüfung gemacht zu haben !
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