Da ich nicht da bin………

Vielen Dank,
Dass sie die VIP Fahrschule kontaktieren.

Derzeit kann ich nicht persönlich ihre Nachricht beantworten. Gerne bin ich ab Ende Oktober wieder erreichbar.

Wenn Sie in der Zwischenzeit Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an Ute Haller, die mich während meiner Abwesenheit vertritt.

E-mail:
ute.haller@vip-Fahrschule.com

Mobil
+49 171 2677097

*Unterrichte sowie Fahrstunden werden weitestgehend weiter Angeboten.*
*Allerdings eingeschränkt*

Vielen Dank für Ihr Verständnis und ich entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten.

Aktuelles erfahren sie auf:
*www.Vip-fahrschule.com*

Sonnige Grüße & bleibt gesund!
Daniele Angi

Anforderungen Krankmeldung ab 01.09.2024 für die Prüfungen Theorie und Praxis

Liebe Fahrschüler,

 

da die Abgabe von Krankmeldungen für die theoretische Prüfung, zugenommen hat kann dieses Schreiben seitens Tüv an die Fahrschulen:

“Zitat Tüv und Fahrlehrerverband

Da offensichtlich die Vorlage von Krankmeldungen sehr stark zugenommen hat, geht es um eine Änderung der Modalitäten bei der Vorlage von ärztlichen Attesten:

  • Der TÜV wird weiterhin Prüfungen kostenfrei stornieren, wenn vom Bewerber ein ärztliches Attest vorgelegt wird
  • Allerdings akzeptiert der TÜV eine Krankmeldung in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), wie sie für den Arbeitgeber benötigt wird, nicht mehr
  • Denn nicht jeder Grund für die Ausstellung einer AU (Krankschreibung) ist auch ein Grund, nicht zur Prüfung zu gehen
    • Bspw. könnte, wer lediglich einen Gips am Bein hat, zwar u.U. nicht arbeiten, aber trotzdem zur Theorieprüfung antreten
  • Der TÜV akzeptiert deshalb künftig für die kostenfreie Stornierung einer Fahrerlaubnisprüfung nur noch eine ärztliche Bescheinigung nach  folgenden Vorgaben: 
    • Der Arzt muss explizit und konkret bestätigen, dass der Bewerber am geplanten/gebuchten Prüfungstag nicht in der Lage sein wird bzw. war, eine theoretische bzw. eine praktische Prüfung abzulegen 
    • Eine konkrete Diagnose darf der TÜV dabei selbstverständlich nicht verlangen. Diese muss deshalb auch nicht aufgeführt sein

Zitat Ende „

 

sonnige Grüße
Euer Daniele

Online Anmeldung aktuell eingeschränkt möglich!

Liebe Interessentin, lieber Interessent,

  • aktuell müssen wir aufgrund überhöhter Anmeldungen, die Onlineanmeldung einschränken.
  • Um in den geschützten Bereich „Onlineanmeldung“ zu kommen, benötigt ihr ein Passwort, dass ihr von uns bekommt.
  • Für ein Anmeldungsgespräch , schreibt mir bitte eine email, damit wir einen Termin vereinbaren können.
  • Informationen rund um den Führerschein, bekommt ihr auf unserer Homepage.

Euer Fahrschul-Team

 

Wir haben Verstärkung bekommen.

Liebe Fahrschülerin / lieber Fahrschüler / liebe Eltern

Endlich sind wir zu zweit!!

Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass
wir ab dem 01.04.2023 verstärkt unterwegs sind.

Wir gehen davon aus, dass sich dadurch eure Wartezeiten, von Anmeldung bis bestandener praktischer Prüfung, verkürzen werden.

Euer Fahrschulteam

Mangelhafte Versorgung mit Prüfungsplätzen

Liebe Fahrschüler Liebe Eltern,

ein Auszug/ Rückinformation seitens Fahrlehrerverband Baden-Württemberg,
um den Missstand an Prüfungsplätzen.

 

Krisengespräch zur mangelhaften Versorgung mit Prüfungsplätzen

Am gestrigen Dienstag, den 6. Juli 2021 trafen sich die Vertreter des TÜV SÜD (Jochen Krebs – Leiter Serviceline Fahrerlaubnis, Marcellus Kaup – Leiter Technische Prüfstelle, Peter Reiter-Machoi – Leiter Business Line Retail Baden-Württemberg) mit dem Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. zu einem Krisengespräch in der Geschäftsstelle des Verbandes in Korntal.

Die derzeit mangelhafte Versorgung mit Prüfungsplätzen, die oft schlechte Erreichbarkeit sowie das teilweise schwierige und meist nicht hilfreiche Kommunikationsverhalten der Terminbüros in den einzelnen Marktgebieten machten dieses Treffen dringend notwendig. Die Ergebnisse unserer Mitgliederumfrage vom Juni, zeigten auch sehr deutlich, dass es sich bei den Problemen nicht nur um einige wenige Einzelfälle handelt, sondern dass die Fahrschulen massiv in der Durchführung ihrer Arbeit beeinträchtigt werden und der Abschluss der Führerscheinausbildung dadurch erheblich verzögert wird. 
Der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. forderte deshalb die Vertreter des TÜV mit Nachdruck auf, schnellstmöglich für die Beseitigung dieser Missstände zu sorgen. 

Die Vertreter des TÜV erläuterten, dass zwar schon erhebliche Anstrengungen unternommen wurden und werden und die Anzahl der durchgeführten Prüfungen im Vergleich zu den Vorjahren seit dem 2. Lockdown und – trotz der Einführung der verlängerten Prüfungszeiten – erheblich gesteigert wurden.
Gleichzeitig wurde aber berichtet, dass die Prüforganisation an ihrer Auslastungsgrenze arbeiten würde und sie trotz dieser Anstrengungen derzeit nicht in der Lage sei, alle vorliegenden Bestellungen von Prüfungsplätzen zu erfüllen.
Außerdem wurde eingeräumt, dass man derzeit nur den Mangel verwalten könne und versuchen würde, die zur Verfügung stehenden Prüfungsplätze so gerecht wie möglich zu verteilen.
Man rechne aber leider damit, dass der Stau noch lange nicht aufgelöst werden könne und es werde befürchtet, dass die Probleme noch weit bis ins nächste Jahr hinein andauern würden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind sehr unerfreuliche Nachrichten. Aber immerhin hat der TÜV die Probleme nun offen eingeräumt und uns versichert, man schöpfe alle Möglichkeiten aus, um die Problematik in den Griff zu bekommen. Allerdings ist es auch sehr offensichtlich, dass die Möglichkeiten äußerst begrenzt sind. Die Nachfrage nach Prüfungsplätzen übersteigt derzeit das Angebot leider bei weitem.

Selbstverständlich könnte die Fahrlehrerschaft nun – ganz sicher zu Recht – massiv Beschwerde einlegen. Da aber schlechte Stimmung auch nichts Sinnvolles bewirkt und dadurch auch keine Prüfungsplätze hinzukommen, möchten wir alternativ dazu vorschlagen, dass wir gemeinsam – die Fahrlehrerschaft und der TÜV – versuchen, den Prüfungsstau so schnell als möglich in den Griff zu bekommen – zum Wohle der Fahrschulen und der Fahrschüler! 

Wir bedauern, Ihnen momentan tatsächlich keine besseren Nachrichten überbringen zu können und verstehen Ihren Frust und Ihren Unmut zutiefst.
Lassen Sie uns aber trotzdem versuchen, diese Situation gemeinsam zu meistern und durchzustehen. 

Den TÜV fordern wir selbstverständlich dazu auf, alles in seiner Macht stehende zu tun, das Prüfungsgeschehen wieder in geordnete Bahnen zu bringen sowie nicht funktionierende Abläufe aufzuspüren und schnellstens zu beheben. Hinweise dazu liefern z.B. die Ergebnisse unserer Umfrage und die mehr als 120 zum Teil sehr bedrückenden Bemerkungen unserer Mitglieder, die wir dem TÜV zur Verfügung gestellt haben.

Quelle: https://www.flvbw.de/news-im-web/news-texte/news-texte-2021/articles/08-07-2021-tuev-sued-auto-service-gmbh-krisengespraech-zur-mangelhaften-versorgung-mit-pruefungsplaetzen.html

Bleibt gesund und haltet durch
euer Daniele

Preisanpassung zum 12.02.2021

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Ankündigung Preisanpassung ab dem 12.02.2021

Sehr geehrte Fahrschülerinnen, sehr geehrte Fahrschüler, liebe Eltern!

Das Jahr 2020 bis einschließlich heute, hat unser aller privater und geschäftlicher Bereich besonders gefordert. Es zieht besondere Maßnamen mit sich, wir kämpfen täglich und hoffen dass die aktuelle Lage sich schnell entspannt und wir alle zur Normalität zurück kehren können.

Die Auflagen die seitens unserer Regierung uns auferlegt worden sind, die schleppende Ausbildung, die Lockdown im Frühjahr 2020 und Winter 2021 beeinträchtigen den Ablauf der Fahrschulen erheblich und auch wir müssen die Preise neu berechnen und anpassen.

• (Anmeldestop, damit wir den aktuellen Fahrschülern gerecht bleiben können.
• Sehr eingeschränkte Anzahl der Teilnehmer im Unterricht, Infektionsschutz.
• Desinfizieren der Unterrichtsräume sowie Fahrzeuge, nach dem Fahrerwechsel. • Steigende Benzinpreise, Steigende Versicherungen
• ………………

Um eine einheitliche und faire Preisgestaltung für alle Fahrschülerinnen und Fahrschüler zu gewährleisten, passen wir die Preise für alle Schülerinnen und Schüler an die aktuellen in der Fahrschule aushängenden Preisen an.

– Das betrifft hauptsächlich die Schülerinnen und Schüler die sich
vor dem 12.02.2020 angemeldet haben.
– Die Preisbindung laut den AGB ́s der Fahrschule, bleibt natürlich bestehen.

Ab dem 01.02.2021 ändert sich ebenfalls die Prüfzeiten der Praktischen Prüfung. Sicherlich haben viele von euch den Kostenvorschuss des TÜV Süd für die Anpassung der Prüfungsdauer und der MwSt. auf 19% schon erhalten oder bekommen ihn im laufe des Januar/ Februar 2021, mit der bitte diesen zu begleichen.
Damit ergibt sich auch eine Preisänderung beim Entgelt zur praktischen Prüfung für alle Schülerinnen und Schüler der Fahrschule

Ich bedanke mich für euer Verständnis
Bleibt gesund
Euer Daniele

Wichtige Petition zur Unterstützung der Fahrschüler und Fahrschulen in der Corona-Pandemie Bitte teilen und unterstützen!

Quelle: Fahrlehrerverband Baden-Württemberg
Unser Verbandsmitglied, Kollege Sascha Fiek aus Freiburg, hat eine aussagekräftige und wichtige Petition an unsere Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, auf den Weg gebracht. Er weist dringend darauf hin, dass die Lockdowns und die Coronakrise die Fahrschulbranche schwer getroffen haben.

Viele Fahrschulen sind in wirtschaftliche Existenznot geraten. Außerdem hat sich ein gewaltiger Rückstau an Führerscheinausbildungen gebildet.

Die Petition umfasst deshalb folgende Forderungen:

Zumindest die praktische Fahrausbildung muss in Deutschland wieder flächendeckend unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften ermöglicht werden. Dank ausgefeilter Hygienekonzepte und bereits vorhandener Dokumentationspflichten lässt sich dies auch während der Pandemie verantworten.

Ein Ende des Flickenteppichs: Obwohl es für Art und Inhalte der Fahrausbildung bundesweit einheitliche Regeln gibt, sind die Bundesländer für Fahrschulen zuständig. Das führte zu einem Verordnungschaos und massiven Wettbewerbsverzerrungen vor allem an den Grenzen der Bundesländer. Damit muss Schluss sein.

Die Verordnungen müssen einheitlich und verständlich sein, damit Fahrschulinhaber*innen auch ohne abgeschlossenes Jurastudium verstehen, was erlaubt ist und was nicht.

Die Gültigkeit von Prüfaufträgen (§22 Abs. 5 FeV Punkte 1-3) ist bundesweit zumindest temporär auf je 24 Monate zu verlängern, damit Führerscheinanwärter*innen während der Rückstauphase keine zusätzlichen Nachteile erleiden.

In Abstimmung mit den Technischen Prüfstellen müssen die Prüfkapazitäten durch temporäre Maßnahmen deutlich ausgeweitet werden (z.B. Verkürzung Prüfungsdauer, zusätzliches Personal o.ä.)

Aufbauseminare für Fahranfänger*innen müssen bundesweit wieder möglich sein, ggfs. mit temporär reduzierten Gruppengrößen, damit unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern nicht dazu führen, dass Fahranfänger*innen ihre Fahrerlaubnis verlieren, ohne die Chance auf ein Aufbauseminar zu bekommen.
Der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg unterstützt diese wichtige Petition vollumfänglich und bittet alle Mitglieder und ihre Fahrschüler sie ebenfalls zu unterstützen!

a)    Bitte unterzeichnen Sie diese Petition.
b)    Bitte teilen Sie diese Petition auf möglichst vielen Kanälen, so dass die Petition eine möglichst hohe Zahl an Unterstützern bekommt.

Sie finden die Petition unter dem folgenden Link:

https://www.change.org/rettet-fahrschulen-und-fuehrerscheinerwerb

Verlängerung Fristen theorie Prüfung | praktische Prüfung | Prüfaufträge

 Wichtige Mitteilung !

Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Wichtige Ausnahmeregelungen aufgrund der 

Corona-Krise

Aufgrund der derzeitigen Betriebsunterbrechungen können unsere Kunden ihre Ausbildung nicht fortsetzen. Dies macht vor allem auch deshalb Probleme, wenn Fristen, wie beispielsweise die Gültigkeit der theoretischen Prüfung, demnächst ablaufen. 

Aus diesem Grund hat das baden-württembergische Verkehrsministerium nun zahlreiche Ausnahmeregelungen im Bereich des Fahrerlaubnis- und Berufskraftfahrer-Rechts erlassen. U.a. handelt es sich dabei um folgende Regelungen:

  • Fahrausbildung / Fahrprüfung

Die Gültigkeit von Ausbildungsnachweisen, Ausbildungsbescheinigungen, Prüfungsaufträgen sowie von bestandenen theoretischen Prüfungen werden pauschal um 12 Monate verlängert, sofern die Gültigkeit nicht bereits vor dem 13. März 2020 abgelaufen war.

  • Ausländische Fahrerlaubnisse

Ausländische Fahrerlaubnisse werden für 12 Monate ab Wohnsitznahme in Deutschland anerkannt und müssen erst nach Ablauf dieser 12 Monate in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

(Quelle: Pressemitteilung des FLVBW: Corona-Krise III – Nichts verfällt – gute Nachrichten für Fahrschüler und Berufskraftfahrer) vom 30.03.2020
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.
Newsletter Nr. 174 vom 28. März 2020

Bitte informiert Euch auf

www.vip-fahreschule.com

www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/

Immer mehr Fahrschüler fallen durch die Führerscheinprüfung durch…Bericht vom Spiegel Online

Führerschein: 

Immer mehr Fahrschüler fallen durch die Prüfung

39 Prozent der Fahranfänger schaffen die Führerscheinprüfung nicht. Das liegt auch daran, dass der Führerschein bei Jugendlichen laut Experten an Bedeutung verliert.

DPA

In der Theorie die falsche Antwort angekreuzt oder bei der Fahrprüfung die Vorfahrt genommen – immer mehr Fahranfänger fallen durch die theoretische oder praktische Fahrprüfung. Bei der Theorieprüfung aller Pkw-Klassen lag die Misserfolgsquote 2017 laut Kraftfahrt-Bundesamt bei 39 Prozent (2016: 37 Prozent).Bei der praktischen Prüfung für den Autoführerschein fielen 32 Prozent der Anwärter durch (Vorjahr: 31 Prozent) – das waren 432.037 nicht bestandene praktische Prüfungen Weiterlesen………

Neue Winterreifenpflicht ab 2017

52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Es dürfen nur noch Winterreifen mit Piktogramm benutzt werden.

1. Neue Kennzeichnung für Winterreifen

Ab dem 01.06.2017 darf nur noch mit Winterreifen gefahren werden, die mit dem „Alpine-Symbol (Bergpiktrogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind (§ 36 Abs. 4 StVZO).

 

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