Mit den Änderungen der Fahrerlaubnisverordung zum 19.012013 wurden die dreirädrigen Kraftfahrzeuge (Trike) aus der Klasse B herausgelöst und der Klasse A1 (bis 15 KW) und der Klasse A (mehr als 15 KW) untergeordnet.
Dies führt bei der Neuausstellung eines Führerscheins, beispielsweise aufgrund eines Umtausches oder Erweiterung sowie Umschreibung der Fahrerlaubnis, gelegentlich zu fatalen Missverständnissen.
Fahren ohne Führerschein/ Fahrerlaubnis!!
Beim Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse B, bekommt der Inhaber, die Klasse A und A1 mit der Schlüsselzahlen
79.03 (nur dreirädrige Fahrzeuge) und
79.04 (nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg)
eingetragen.
Schlüsselzahlen nicht bekannt!
Das Missverständnis entstehen, weil die Bedeutung der beiden Schlüsselzahlen nicht jedem geläufig sind
Ebenfalls, die FE Klasse unter dem Passbild können verwirrend sein.
Plötzlich Klasse A B L M vermitteln den Irrtum, jetzt auf wundersamer Weise, den Besitz des Motorradführerscheins bekommen zu haben. Achtung!!!
Fahren ohne Fahrerlaubniss
Die Kosequenz ist klar: Wer das glaubt und als Führer eines Motorrades im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wird, fährt ohne Fahrerlaubnis und muß mit dem entzug seiner Fahrerlaubniss und allen anderen dazugehörigen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Das “ UPS, das habe ich nicht gewust“ gilt nicht.
Wichtig:
Informieren Sie sich über dei jeweiligen Schlüsselzahlen die in ihrem Führerschein eingetragen sind, um schwerwiegende rechtliche Konsequenzen zu meiden.