52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Es dürfen nur noch Winterreifen mit Piktogramm benutzt werden.
1. Neue Kennzeichnung für Winterreifen
Ab dem 01.06.2017 darf nur noch mit Winterreifen gefahren werden, die mit dem „Alpine-Symbol (Bergpiktrogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind (§ 36 Abs. 4 StVZO).