Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Einen ausländischen Führerschein können Sie umschreiben lassen.
Nicht alle ausländischen Führerscheine werden in Deutschland anerkannt.
Kommen Sie zu uns, wir beraten Sie gerne.
Umschreibung unter erleichterten Bedingungen EU/ EWR/ Schweiz
Bei Fahrerlaubnissen die in der Staaten liste (Anlage 11 FeV) genannt sind,
kann die Umschreibung unter erleichterten Bedingungen erfolgen.
Dabei wird verzichtet auf
Eine Ausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Die Fahrprüfung nach Maßgabe der Staaten liste, ganz oder teilweise
Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Ausbildung in Erster Hilfe
Die Überprüfung des Sehvermögens.
Umschreibung unter normalen Bedingungen Drittstaat/ nicht EU/ EWR
Handelt es sich um eine ausländische Fahrerlaubnis aus einem Staat, der nicht in der Anlage 11 zur FeV aufgeführt ist, oder geht es um eine Fahrerlaubnisklasse, die nicht in Anlage 11 genannt ist, erfolgt die „Umschreibung“ zu den üblichen Bedingungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Der Antragsteller ist lediglich von den Vorschriften über die Pflichtausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung befreit.
Er muss aber in jedem Fall eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen !!
Für beide Fälle der „Umschreibung“ müssen Sie organisieren:
- Antrag auf Umschreibung einer Ausländischen Fahrerlaubnis ( Rathaus)
- Biometrisches Passbild
- Erste Hilfe Kurs (Deutsches Rote Kreuz)
- Sehtest
- Beglaubigte Kopie vom Führerschein ( Rathaus)
- Beglaubigte Übersetzung des Führerscheins (Automobilclub)
Ein internationaler Führerschein reicht für die Zwecke der „Umschreibung“ nicht aus.
Der deutsche Führerschein wird nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins ausgehändigt.