Fragenänderung zum 01.04.2016

Neuigkeiten

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Zum 01.04.2016 gibt es Änderungen im amtlichen Fragenkatalog.Die Fragenänderung betrifft alle Führerscheinklassen.

Die Fragenänderung zum 01.04.2016 bringt zwei neue Videofragen und den Rückzug einer bereits bestehenden Videofrage.

 

In der Prüfung kannst du jedes Video bis zu fünf Mal ansehen, bevordir die Frage gezeigt wird. Sobald die Frage eingeblendet wurde, lässtsich das Video nicht mehr abspielen.

Darüber hinaus werden acht neue Variationenfragen eingeführt.

Insgesamt umfasst die Änderung:

  • 10 neue Fragen – darunter 2 Video-, 2 Bild- und 6 Textfragen,
  • 22 überarbeitete Fragen – darunter 8 Bild-, 3 Verkehrszeichen- und 11 Textfragen
  • und 6 gestrichene Fragen.

Plötzlich habe ich einen Motorradführerschein ohne eine Prüfung gemacht zu haben !

Mit den Änderungen der Fahrerlaubnisverordung zum 19.012013 wurden die dreirädrigen Kraftfahrzeuge (Trike) aus der Klasse B herausgelöst und der Klasse A1 (bis 15 KW) und der Klasse A (mehr als 15 KW) untergeordnet.
Dies führt bei der Neuausstellung eines Führerscheins, beispielsweise aufgrund eines Umtausches oder Erweiterung sowie Umschreibung der Fahrerlaubnis, gelegentlich zu fatalen Missverständnissen.
Fahren ohne Führerschein/ Fahrerlaubnis!!

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Sehtest Rotkreuzkurs Firma Startsafe | Daum

Information vom Landratsamt Konstanz an die Fahrschulen und Fahrschüler.

Info vom Landratsamt Konstanz

Info vom Landratsamt Konstanz

Sehtest und Rotkreuz Kurs der Firma Daum | Startsafe,
die in dem Zeitraum vom 01.01.2016 bis 14.02.2016 ausgestellt wurden,
werden nicht anerkannt und von der Führerscheinstelle Konstanz zurückgewiesen.
Alle Kurse die ab dem 15.02.2016 ausgestellt wurden, sind wieder gültig. Weiterlesen………

Wie lange ist die Theorieausbildung gültig!!

Nach erfolgreicher Teilnahme am Theorieunterricht, gilt es diesen nicht ablaufen zu lassen.
Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung regelt, von wem und worüber die Bescheinigung auszustellen ist. Die Fahrerlaubnisverordnung regelt, was mit der Ausbildungsbescheinigung zu geschehen hat. Beide Regelungen müssen im Zusammenhang gesehen werden, um die in der Überschrift gestellte Frage zu beantworten.
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Der Bus und die Schrittgeschwindigkeit

Busse mit Warnblinklicht: Nur im Schritttempo vorbei!

Eine Regel, die vielen immer noch völlig neu sein dürfte:
An einem Bus, der mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit, das sind höchstens 4 bis 7 km/h, vorbeigefahren werden. Weiterlesen………