Mindestalter:
18 Jahre oder 17 Jahre bei Begleitetes Fahren
Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Fahrzeuge die Du fahren darfst:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässiger Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Außerdem berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L.
Theorieunterricht den Du besuchen musst
12 x 90 Minuten Grundstoff (Thema 1 – 12)
2 x 90 Minuten klassenspezifische Unterrichte (Thema B1 – B2)
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6-mal Grundstoff ausreichend.
Besondere Ausbildungsfahrten
5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Prüfungen
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung