Mindestalter
16 Jahre.
Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Fahrzeuge die Du fahren darfst
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leitung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leitung bis zu 15 kW.
Außerdem berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse A1 zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM.
Theorieunterricht den Du besuchen musst
12 x 90 Minuten Grundstoff (Thema 1 – 12)
4 x 90 Minuten klassenspezifische Unterrichte (Thema A1 – A4)
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6 mal Grundstoff ausreichend.
Besondere Ausbildungsfahrten
5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Die Prüfung
Theoretische Prüfung (entfällt bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A2)
Praktische Prüfung