Begleitendes fahren

Führerschein – Begleitetes Fahren ab 17

Ausbildung ab 16 ½
Die Ausbildung ist identisch wie bei Klasse B
Wenn keine Gründe gegen Deine Fahreigung sprechen (z.B. Punkte in Flensburg) und Deine Erziehungsberechtigten zustimmen, kannst Du ab 16 ½ die Führerscheinausbildung für die Klassen B und BE beginnen.
Schon im Antrag auf „Erteilung einer Fahrerlaubnis“ musst Du mindestens eine Begleitperson angeben, die Dich später auf Deinen Fahrten bis zum 18. Geburtstag begleiten muss.

Die Begleitpersonen
Die Begleitpersonen sollen einen positiven Einfluss auf die Fahranfänger haben und müssen deshalb bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit mindesten 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
  • dürfen nicht mehr als ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister/ Verkehrszentralregister haben.

Rechtliches
Bei jeder Fahrt muss eine der in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson mitfahren.
Die Klassen AM und L darfst Du ohne Begleitperson fahren.
Die Probezeit beginnt mit Aushändigung der Prüfbescheinigung.
Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und Österreich.
Für die Klassen AM und L kann ein Kartenführerschein beantrag werden, mit dem Du dann die entsprechenden Fahrzeuge auch im Ausland fahren darfst.
Für Dich als Fahranfänger gilt die 0 ‰-Grenze.
Die Begleitperson musssich an die 0,5 ‰-Grenze, damit er seine Aufgabe wahrnehmen kann.
Nicht mitführen der Prüfbescheinigung zieht ein Verwarnungsgeld mit sich.
Der Fahrzeughalter sollte seiner Kfz-Versicherung mitteilen, dass sein Fahrzeug für „begleitetes Fahren“ genutzt wird. Dann kann die Versicherung, wenn nötig, angepasst werden.

Die Prüfung
Frühestens drei Monate vor Deinem 17. Geburtstag, kannst Du die theoretische Prüfung ablegen und einen Monat vor deinem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung.
Frühestens am 17. Geburtstag erhältst Du die Prüfbescheinigung und erst mit dieser darfst Du dann in Begleitung fahren.
Mit 18 erhältst Du dann den Kartenführerschein ohne weitere Prüfung.
Du hast für den Umtausch, bis zu drei Monate nach deinem 18. Geburtstag Zeit.