Liebe Fahrschüler,
da die Abgabe von Krankmeldungen für die theoretische Prüfung, zugenommen hat kann dieses Schreiben seitens Tüv an die Fahrschulen:
“Zitat Tüv und Fahrlehrerverband
Da offensichtlich die Vorlage von Krankmeldungen sehr stark zugenommen hat, geht es um eine Änderung der Modalitäten bei der Vorlage von ärztlichen Attesten:
- Der TÜV wird weiterhin Prüfungen kostenfrei stornieren, wenn vom Bewerber ein ärztliches Attest vorgelegt wird
- Allerdings akzeptiert der TÜV eine Krankmeldung in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), wie sie für den Arbeitgeber benötigt wird, nicht mehr
- Denn nicht jeder Grund für die Ausstellung einer AU (Krankschreibung) ist auch ein Grund, nicht zur Prüfung zu gehen
- Bspw. könnte, wer lediglich einen Gips am Bein hat, zwar u.U. nicht arbeiten, aber trotzdem zur Theorieprüfung antreten
- Der TÜV akzeptiert deshalb künftig für die kostenfreie Stornierung einer Fahrerlaubnisprüfung nur noch eine ärztliche Bescheinigung nach folgenden Vorgaben:
- Der Arzt muss explizit und konkret bestätigen, dass der Bewerber am geplanten/gebuchten Prüfungstag nicht in der Lage sein wird bzw. war, eine theoretische bzw. eine praktische Prüfung abzulegen
- Eine konkrete Diagnose darf der TÜV dabei selbstverständlich nicht verlangen. Diese muss deshalb auch nicht aufgeführt sein
Zitat Ende „
sonnige Grüße
Euer Daniele