Wichtige Mitteilung !
Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Wichtige Ausnahmeregelungen aufgrund der
Corona-Krise
Aufgrund der derzeitigen Betriebsunterbrechungen können unsere Kunden ihre Ausbildung nicht fortsetzen. Dies macht vor allem auch deshalb Probleme, wenn Fristen, wie beispielsweise die Gültigkeit der theoretischen Prüfung, demnächst ablaufen.
Aus diesem Grund hat das baden-württembergische Verkehrsministerium nun zahlreiche Ausnahmeregelungen im Bereich des Fahrerlaubnis- und Berufskraftfahrer-Rechts erlassen. U.a. handelt es sich dabei um folgende Regelungen:
- Fahrausbildung / Fahrprüfung
Die Gültigkeit von Ausbildungsnachweisen, Ausbildungsbescheinigungen, Prüfungsaufträgen sowie von bestandenen theoretischen Prüfungen werden pauschal um 12 Monate verlängert, sofern die Gültigkeit nicht bereits vor dem 13. März 2020 abgelaufen war.
- Ausländische Fahrerlaubnisse
Ausländische Fahrerlaubnisse werden für 12 Monate ab Wohnsitznahme in Deutschland anerkannt und müssen erst nach Ablauf dieser 12 Monate in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
(Quelle: Pressemitteilung des FLVBW: Corona-Krise III – Nichts verfällt – gute Nachrichten für Fahrschüler und Berufskraftfahrer) vom 30.03.2020
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.
Newsletter Nr. 174 vom 28. März 2020
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