Winterreifenpflicht besteht wenn die Straßen winterlich sind.
Z.B. „bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“.
Erwischt die Polizei einen Autofahrer mit Sommerreifen, werden künftig 40 Euro fällig. 80 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn der Verkehr behindert wird. (Stand 2016)
Ein guter Anhalt ist, Winterreifen von Oktober bis Ostern montiert zu haben. (Von O bis O). Speziell wer in höheren Regionen wohnt geht auf Nummer sicher.