Befristung des Führerscheins:
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum
19.01.2033 umgetauscht werden (auch diese erhalten dann die Befristung auf 15 Jahre).
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
(das bedeutet, nach diese 15 Jahren muss die Führerscheinkarte neu beantragt werden)
* Zur Verlängerung (nach diesen 15 Jahren) benötigen Sie nur ein Passbild